AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

A. Geltung

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, sofern die Fulterer AG & Co KG (im Folgenden: FULTERER) diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien.

 

B. Angebote, Kostenvoranschläge und Machbarkeitsstudien

1. Angebote von FULTERER sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung des Käufers gilt erst mit der Auftragsbestätigung als angenommen, womit ein Vertrag zu Stande kommt.

2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

3. Kostenvoranschläge und Machbarkeitsstudien werden von FULTERER nach bestem Fachwissen erstellt, es wird jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so wird FULTERER den Käufer davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.

4. FULTERER behält sich das Eigentum und Urheber- sowie Verwertungsrecht an allen von ihr abgegebenen Machbarkeitsstudien sowie dem Käufer zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der KÄUFER darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von FULTERER weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von FULTERER diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

5. Kostenvoranschläge und Machbarkeitsstudien sind entgeltlich.

 

C. Geheimhaltung

1. Der KÄUFER verpflichtet sich, über sämtliche ihm von FULTERER zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund der Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Kalkulationsgrundlagen und Fertigungsprozesse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von FULTERER Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen.

2. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für 5 (fünf) Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufrecht.

 

D. Preise, Zahlung

1. Die Preise verstehen sich ab Werk („ex works“ INCOTERMS 2010), zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer; nicht enthalten in den Preisen sind Transport und Verpackung. Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig.

2. Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden die gesetzlichen Verzugszinsen verrechnet.

3. Bei Zahlungsverzug ist FULTERER berechtigt, den Käufer mit allen zweckmäßigen, durch seine Nichterfüllung der Vertragspflichten auflaufenden Spesen, insbesondere auch den Kosten der Mahnung und Intervention eines Inkassobüros bzw Rechtsanwaltes zu belasten.

4. Eingehende Zahlungen werden zunächst zur Abdeckung von Spesen und Verzugszinsen verrechnet.

 

E. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

 

F. Lieferung, Lieferverzug

1. Die Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der vereinbarten Zahlungs- und Mitwirkungsverpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

2. Der Käufer ist verpflichtet, die von FULTERER zur Verfügung gestellten Lieferungen abzunehmen. Mit der Lieferung ab Werk (ex works) gelten die gelieferten Waren als abgenommen. Lieferungen sind stets teilbar. Bei Teillieferungen sind Teilabnahmen zulässig.

3. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 (fünf) % - bei Sonderanfertigungen mit gesonderter Materialbeschaffung bis zu 10 (zehn) % - sind zulässig; der Kaufpreis wird in einem solchen Fall entsprechend der tatsächlichen Liefermenge aliquot angepasst.

4. Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers ist FULTERER zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.

5. Lieferfristen oder Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie im Einzelfall zwischen dem Kunden und FULTERER schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind. In allen anderen Fällen sind sie unverbindlich. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest vierwöchigen – Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.

 

G. Erfüllungsort, Gefahrtragung, Annahmeverzug

1. Erfüllungsort für die Lieferung und die Zahlung des Kaufpreises ist 6890 Lustenau.

2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht ab Abnahme (Punkt F. 2.), für den Fall der Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers im Zeitpunkt der Absendung auf den Käufer über.

3. Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von 6 (sechs) Wochen auf Gefahr und Kosten des Käufers gelagert, wofür FULTERER eine Lagergebühr von netto EUR 10,00 pro angefangenem Kalendertag und Palettenplatz in Rechnung stellt. Gleichzeitig ist FULTERER berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

 

H. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware im Eigentum von FULTERER. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, ist FULTERER berechtigt, die Ware zurückzunehmen bzw. zurückzuholen.

2. Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.

3. Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer FULTERER unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.

4. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an FULTERER ab. Zu den Forderungen aus einem Weiterverkauf zählt auch die Forderung gegen die Bank, die im Rahmen des Weiterverkaufs ein Akkreditiv zugunsten des Käufers eröffnet hat oder bestätigt. Die Abtretung wird von FULTERER hiermit angenommen.

 

I. Gewährleistung, Garantie

1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 (sechs) Monate.

2. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Käufer nachzuweisen und spezifiziert und schriftlich, längstens binnen 14 Tagen ab Lieferung, zu rügen.

3. FULTERER ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.

4. Eine Garantie auf Eigenschaften des Kaufobjektes oder Teile davon gilt nur dann als gewährt, wenn sie im Vorfeld des Vertragsabschlusses ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

5. § 933b ABGB findet keine Anwendung.

 

J. Haftung

1. FULTERER haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadenersatzhaftung betragsmäßig mit der Auftragssumme (Bestellwert) begrenzt. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet FULTERER nicht.

2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Einschränkungen unberührt.

3. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist eine Haftung ausgeschlossen.

 

K. Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Die Vertragsparteien verzichten auf das Recht, den Vertrag wegen Irrtums, Verkürzung über die Hälfte oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage anzufechten oder dies einredeweise geltend zu machen oder aus einem dieser Gründe Preisminderung oder eine Anpassung dieses Vertrags zu verlangen.

2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages ungültig sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich in einem solchen Falle, die unwirksame Bestimmung durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende Bestimmung zu ersetzen.

3. Änderungen des Vertrages bedürften der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

4. Der Einsatz von Subunternehmern ist stets zulässig.

5. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Österreich. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes gelten im Verhältnis zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem UGB (Unternehmensgesetzbuch) und dem ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) lediglich subsidiär.

6. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist 6890 Lustenau, Österreich.

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